Auffrischungsschulung für "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

Nach DGUV-Grundsatz 303-001 (BGG 944)

Kursdetails

Für die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ bieten wir eine Nachschulung an, die in der Regel spätestens alle 3 Jahre nach der Erstprüfung durchzuführen ist.

Die Elektrotechnik unterliegt einem stetigen Aufwärtstrend. Dementsprechend werden die fachlichen Bestimmungen angepasst. Wir empfehlen deshalb dringend Ihr fachtechnisches Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Themen:

  • Technische Auffrischung
  • Arbeitssicherheit
  • DIN/VDE 0100-410 Schutz gegen elektrischen ­­­Schlag
  • DIN/VDE 0701/0702 Wiederholungsprüfung von elektrischen Betriebsmitteln

Kontakt:

Ute Schäfer
Telefon: 089 551809-148 
u.schaefer@ezm-bildung.de

Veronika Schwab
Telefon: 089 551809-151
v.schwab@ezm-bildung.de