Für die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ bieten wir eine Nachschulung an, die in der Regel spätestens alle 3 Jahre nach der Erstprüfung durchzuführen ist.
Die Elektrotechnik unterliegt einem stetigen Aufwärtstrend. Dementsprechend werden die fachlichen Bestimmungen angepasst. Wir empfehlen deshalb dringend Ihr fachtechnisches Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Themen:
Ute Schäfer
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Veronika Schwab
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