Qualifizierung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Zielsetzung dieser Ausbildung ist, die Voraussetzungen nach §5 der HWO zu schaffen, um die Qualifikation als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu erreichen.
Damit können gleichartige sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Unternehmer festzulegen sind, durchgeführt werden.
Inhalte Theorie und Praxis:
Ute Schäfer
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Veronika Schwab
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