Qualifikation durch einen eintägigen Lehrgang, der mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt.
Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz BGG 966: „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ ist seit April 2010 in Kraft. Er fordert zum Erlangen dieser Qualifikation einen mindestens eintägigen Lehrgang, der mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt.
Die Teilnehmer erhalten die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen notwendig sind.
Die Vorgesetzten erhalten im Falle eines Unfalls Rechtssicherheit, da Sie die Forderungen der Berufsgenossenschaft umgesetzt haben. Die Schulung findet auf drei verschiedenen Hubarbeitsbühnentypen statt. (16m Anhänger-, 15m Gelenkteleskop- und 10m Hubarbeitsbühne), so dass die Teilnehmer befähigt werden sämtliche fahrbare Hubarbeitsbühnen (ausgenommen Spezialbühnen) zu bedienen. Der persönliche Bedienerausweis (Passfotos werden am Schulungstag angefertigt) wird den Teilnehmern einige Tage nach dem Seminar per Post zugestellt.
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
Aufbau; Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
Übernahme und Transport der Maschine
Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
Arbeiten mit der Maschine
Unfallgeschehen/Sondereinsätze
Einweisung an der Hubarbeitsbühne
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Standsicherer Aufbau (Geräte mit Abstützung)
Standsicheres Verfahren (Geräte ohne Abstützung)
Einüben der Steuerungsfunktionen
Einübung der Funktion des Notablass
Ute Schäfer
Telefon: 089 551809-148
u.schaefer@ezm-bildung.de