Teilnahmebedingungen

Seminare und Fortbildungen

  • Bitte überweisen Sie die Seminargebühr nach Rechnungserhalt bis zum angegebenen Datum.
  • Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Eingangsreihenfolge.
  • Anmeldungen bestätigen wir schriftlich.
  • Im Verhinderungsfall des Teilnehmers kann eine Ersatzperson benannt werden.
  • Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zwei Wochen vor Beginn des Seminars berechnen wir eine Verwaltungs­pauschale in Höhe von 15% der Seminargebühr, mindestens jedoch 25,- €. Für Rücktrittserklärungen, die innerhalb 2 Wochen vor Seminarbeginn eingehen, ist die volle Seminargebühr fällig.
  • Bei Seminarausfall erstatten wir die bezahlte Seminargebühr zurück. Weitere Schadensersatzansprüche, wie z.B. Fahrtkosten, Urlaubsentgelt sind ausgeschlossen.
  • Termin-, Gebühren- und sonstige Änderungen behalten wir uns vor.

Meisterkurse

  • Der Teilnehmer bestätigt durch Unterschrift, dass er an der Lehrveranstaltung teilnimmt und die dafür zu entrichtende Gebühr fristgerecht bezahlt. Die Gebühr ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Vertragspartner zu zahlen. Die Innung für Elektro- und Informationstechnik München behält sich vor, Teilnehmer, die ihre Kursgebühren nicht rechtzeitig bezahlen, vom Lehrgang auszuschließen.
  • Die schriftliche Aufnahmezusage oder Absage erfolgt durch das Kursreferat der Innung für Elektro- und Informationstechnik München.
  • Die Rechnung(en) ist/sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen bzw. wird bei Lastschriftermächtigung eingezogen.
  • Der Teilnehmer kann bis zwei Wochen vor Kursbeginn seine Anmeldung schriftlich widerrufen. Das Vertragsverhältnis kann beiderseits ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung des Vorbereitungslehrgangs ist der Innung für Elektro- und Informationstechnik unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ein Wechsel der Lehrgangsleiter berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrags. Bei Rücktritt wird in jedem Fall eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 100,00 fällig.
  • Während des laufenden Lehrgangs kann eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren, von noch nicht besuchten Kurszeiten, erst nach Vorliegen einer schriftlichen Abmeldung, gerechnet ab dem Tag des Zugangs dieser Abmeldung erfolgen. Grundlage für die Berechnung ist die Ratenzahlungsplanung.
  • Die Innung für Elektro- und Informationstechnik München hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen Gründen Lehrgänge abzusagen und ist dann verpflichtet, die bereits bezahlten Gebühren zu erstatten. Muss eine Maßnahme vorzeitig abgebrochen werden, erfolgt eine anteilige Rückzahlung. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  • Termin-, Gebühren- und sonstige Änderungen behalten wir uns vor.
  • Teilweise ausfallender Unterricht wird nachgeholt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand für beide Teile ist München.
  • Es gilt die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.